Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
(Führer von Flurförderzeugen)
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Um Unfälle und Sachschäden zu verringern ist die Ausbildung für Gabesltapler/Flurförderzeug nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (DGUV-V1; TRBS 2111, ArbSchG und BetrSichV) Pflicht.
Ziel der Ausbildung ist es Gefahren zu erkennen und Schäden zu vermeiden und damit Kosten zu sparen.
Der Gabelstaplerfahrer muss nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 mindestens 18 Jahre alt sein, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein und die Befähigung nachweisen können.
Inhalte der Grundausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Bestimmungen
- Flurförderzeuge
- Verantwortungsbereiche
- Pflichtenübertragung
- Anforderungen an den Gabelstaplerfahrer
- Persönliche Schutzausrüstung
- Charakteristik des Gabelstaplers
- Bau von Gabelstaplern
- Kennzeichnung/Aurüstung der Fahrzeuge
- Wartung und Prüfung
- Verkehrswege
- Sondereinsätze
- Gefahrstoffe
- Fremdarbeiten und Gerätebeförderung
- Einsätze auf öffentlichen Straßen und Wegen
- Besonderheiten usw.
Die theoretische- und praktische Ausbildung wird jeweils durch eine Prüfung abgeschlossen. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie von uns einen personenbezogenen Gabelstaplerführerschein/Fahrausweis für Flurförderzeuge und ein von uns erstelltes Zertifikat.
Lehrgangszeiten: Montag – Freitag 8:00 – 16:15 Uhr
Lehrgangskosten: Über die aktuellen Preise informieren wir Sie gern in in unserem Büro.
Förderungen sind im Einzelfall möglich.
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