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ADR Gefahrgutfahrer Schulungen 

 

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1. ADR-Fortbildung für Gefahrgutfahrer aller Klassen
2. ADR Gefahrgutfahrerschulung Basiskurs
3. ADR Gefahrgutfahrerschulung Aufbaukurs Tank

 

In den Schulungen werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen
  • Überwachung der Beförderung
  • Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe, Verkehrssicherung nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Bezettelung und Kennzeichnung der Beförderungseinheit
  • Zusammenladeverbot in Fahrzeugen und Containern
  • Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern
  • Haftung, Ordnungswidrigkeiten, Pflichten und Sanktionen
  • Multimodale Transportvorgänge
  • Handhabung von Tankfahrzeugen und deren Be- und Entladung
  • Feuerlöschübung
  • Verhalten in Straßentunnels
  • Begleit- und Beförderungspapiere
  • Ladungssicherung

 
Erstmalige Erteilung der Bescheinigung

Die IHK stellt die ADR-Bescheinigung aus, wenn der Teilnehmer die Schulung(en) lückenlos besucht und die Prüfung(en) bestanden hat. Die Bescheinigung erhält eine Gültigkeit von 5 Jahren ab der bestandenen Prüfung Basiskurs.

 

Verlängerung der ADR-Bescheinigung

Für die Verlängerung der ADR-Bescheinigung um weitere 5 Jahre muss die Fortbildungsschulung besucht und die Fortbildungsprüfung bestanden werden. Dies muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung erfolgen, weil andernfalls erneut eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren sind.
ADR-Bescheinigungen werden um 5 Jahre ab alter Gültigkeit verlängert, wenn die Fortbildung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Bescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.

 

Lehrgangskosten: die aktuellen Preise erfahren Sie in unserem Büro

Förderungen sind im Einzelfall möglich.

Hier finden sie die aktuellen Termine.

 

Anmeldung bitte per Fax oder e-Mail.