ADR Gefahrgutfahrer Schulungen
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1. ADR-Fortbildung für Gefahrgutfahrer aller Klassen
2. ADR Gefahrgutfahrerschulung Basiskurs
3. ADR Gefahrgutfahrerschulung Aufbaukurs Tank
In den Schulungen werden folgende Inhalte vermittelt:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen
- Überwachung der Beförderung
- Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
- Erste Hilfe, Verkehrssicherung nach Unfällen und Zwischenfällen
- Bezettelung und Kennzeichnung der Beförderungseinheit
- Zusammenladeverbot in Fahrzeugen und Containern
- Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern
- Haftung, Ordnungswidrigkeiten, Pflichten und Sanktionen
- Multimodale Transportvorgänge
- Handhabung von Tankfahrzeugen und deren Be- und Entladung
- Feuerlöschübung
- Verhalten in Straßentunnels
- Begleit- und Beförderungspapiere
- Ladungssicherung
Erstmalige Erteilung der Bescheinigung
Die IHK stellt die ADR-Bescheinigung aus, wenn der Teilnehmer die Schulung(en) lückenlos besucht und die Prüfung(en) bestanden hat. Die Bescheinigung erhält eine Gültigkeit von 5 Jahren ab der bestandenen Prüfung Basiskurs.
Verlängerung der ADR-Bescheinigung
Für die Verlängerung der ADR-Bescheinigung um weitere 5 Jahre muss die Fortbildungsschulung besucht und die Fortbildungsprüfung bestanden werden. Dies muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung erfolgen, weil andernfalls erneut eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren sind.
ADR-Bescheinigungen werden um 5 Jahre ab alter Gültigkeit verlängert, wenn die Fortbildung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Bescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.
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Anmeldung bitte per Fax oder e-Mail.